Die WWK Allgemeine Versicherung AG, München, hat nun zusätzlich zur WWK-Unfallversicherung die so genannte WWK Unfall-Rente auf den Markt gebracht. Im Gegensatz zu klassischen Unfallversicherungen, die üblicherweise eine Kapitalleistung bieten, zahlt die WWK Unfall-Rente im Invaliditätsfall eine lebenslange Rente.
Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist, dass die versicherte Person durch den Unfall eine dauerhafte Invalidität von mindestens 50 Prozent erleidet. Optional kann eine Verdoppelung der Rentenleistung ab einer dauerhaften Invalidität von 75 bzw. 90 Prozent vereinbart werden. Zudem umfasst das Versicherungspaket eine Hinterbliebenenrente, die unabhängig davon, wie lange die Rente bereits bezahlt wurde, den Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person in Form einer Fortzahlung für die Dauer von fünf Jahren zugesichert ist.
Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer unverschuldet arbeitslos wird, führt die WWK den Vertrag bis zu drei Jahren beitragsfrei fort. Mitversichert sind außerdem Bergungskosten bis zu 5.000 Euro.
Eine gesetzliche Unfallversicherung greift vergleichsweise lediglich bei Arbeits- und Schulunfällen sowie auf dem Arbeits- und Schulweg.